D&O-Versicherung
Immer häufiger werden in Deutschland Unternehmensleiter, Manager, Prokuristen oder Aufsichtsräte für Fehlentscheidung oder -entwicklungen zur Rechenschaft gezogen. Versichert werden können sämtliche ehemalige, gegenwärtige und künftige Mitglieder der Führungsebene.
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers liability) schützt Sie und Ihr Unternehmen in zwei Richtungen:
- zum einen gegen Externe, die Ansprüche gegen die Firma stellen,
- zum anderen auch zum Innenverhältnis.
Für berufliche Fehlentscheidungen haften Sie als Führungskraft wie zum Beispiel für:
- Verstoß gegen Steuer- und Wettbewerbsrecht
- Fehleinkauf
- Produktionsrücknahme
- Fehleinschätzung der aktuellen Marktsituation
Auch im Falle eines Rechtsstreits steht Ihnen die D&O-Versicherung schützend zur Seite.
Sie prüft für Sie die Rechtslage und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Sofern erforderlich, übernimmt die Versicherung die Kosten eines Rechtsstreits.