Für das Bauprojekt einheitliche Versicherungssummen sowie Bedingungen
Objektdeckung
… wir empfehlen eine objektbezogene Berufshaftpflicht!
Bilden Sie als Ingenieur- oder Architekturbüro mit einem Kollegen für ein bestimmtes Bauprojekt eine Ingenieursgemeinschaft oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), bilden Sie automatisch mit dieser Form eine Rechtspersönlichkeit.
Um nicht Ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung mit einem von einem weiteren Planer geschuldeten Schaden zu belasten, empfehlen wir eine objektbezogene Haftpflichtversicherung für das betreffende Bauvorhaben zu implementieren.